ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AFFILIATE LIZENZNEHMER

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Beitritt in das Next Commerce Affiliate Lizenz Netzwerk. Durch Übermittlung des Antragsformulars bewirbt sich die im Antragsformular genannte Person (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt) um die Teilnahme am Netzwerk und an der Vermarktung von Next Commerce und ihren Produkten gemäß dem Antragsformular und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Übermittlung des Antragsformulars akzeptiert der Lizenznehmer die Datenschutzerklärung von Next Commerce, die hier hinterlegt ist: https://next-commerce.io/terms-of-services.

Die Annahme des Antragsformulars liegt im alleinigen Ermessen von Next Commerce UG (haftungsbeschränkt) („Next Commerce“) Anschrift: Dammstrasse 31, 68169 Mannheim, Deutschland, amtlich eingetragen in Deutschland unter der Handelsregisternummer HRB 739375. Die Annahme oder Ablehnung des Antragsformulars wird dem vorgeschlagenen Affiliate per E-Mail mitgeteilt.

Mit der Annahme des Antragsformulars durch Next Commerce kommt auf Grundlage des Anmeldeformulars und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Datenverarbeitungsvereinbarung(en)) eine rechtsverbindliche „Vereinbarung“ zwischen Next Commerce und dem Affiliate zustande. Bei Ablehnung des Antragsformulars kommt keine Vereinbarung zustande.

Next Commerce ist Betreiber einer Webseite, einer Plattform oder Anbieter einer Dienstleistung. Mit Abschluss dieser Vereinbarung mit Next Commerce tritt der Affiliate der Plattform bei um Produkte zu vermarkten.

Diese Vereinbarung hat Vorrang gegenüber allen vom Publisher gestellten Bedingungen.

Personen, die diese Vereinbarung in eigenem Namen abschließen, sichern hiermit zu, ihr 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Das Antragsformular darf nicht im Namen eines Dritten ausgefüllt werden.

Next Commerce UG (haftungsbeschränkt), Dammstrasse 31, 68169 Mannheim – nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
und die im Antragsformular genannte Person – nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt – wird folgendes vereinbart:

I. Tätigkeit
Der Lizenznehmer wird für den Lizenzgeber folgende Tätigkeiten als Lizenznehmer übernehmen: Affiliate Lizenzpartner Next Commerce. Ergänzend wird im Einzelfall auf die jeweiligen Auftragsschreiben verwiesen.

Der Lizenznehmer hat die Durchführung und den Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des Lizenzgebers und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

Der Lizenznehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Lizenzgebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.

Der Lizenznehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Lizenzgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Gegenüber den Angestellten des Lizenzgebers hat der Lizenznehmer keine Weisungsbefugnis.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

II. Leistungserbringung

Der Lizenznehmer erbringt die Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich. Er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt in Abstimmung mit dem Lizenzgeber. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt er dem Lizenzgeber gegenüber verantwortlich. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der Lizenznehmer selbst Sorge zu tragen, insbesondere auch für eine angemessene Versicherung für die Altersvorsorge wie auch zum Schutz gegen Krankheiten und den Pflegefall.

Der Lizenznehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Lizenzgeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.

Der Lizenznehmer hat unterdessen folgende Pflichten:

III. Provision
„Provision“ ist der an den Lizenznehmer zu zahlende Betrag als Gegenleistung für das erfolgsbasierte Honorar. Die Festsetzung des Honorars ist nach Absprache und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer je Kunde (genannt Seller) vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer zu zahlen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, monatlich oder quartalsweise jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung an den Lizenzgeber zu erstellen.

Die Auszahlung erfolgt unbar. Die Auszahlung durch den Lizenzgeber erfolgt nur, wenn der Kunde des Lizenznehmers die Rechnungen gegenüber dem Lizenzgeber beglichen hat.

Der Lizenznehmer sollte in der Rechnung vorzugsweise ein deutsches Konto angeben. Bei einem ausländischen Konto trägt der Lizenznehmer die anfallenden Transaktionsgebühren für Lizenznehmer und Lizenzgeber.

IV. Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Lizenznehmer selbst zu sorgen.

Durch diesen Vertrag wird kein geistiges Eigentum (insb. Patente, Marken und Urheberrechte) von Next Commerce oder von Dritten an den Lizenznehmer oder Dritte übertragen. Next Commerce gewährt eine nicht-exklusive, nicht übertragebare Lizenz.

V. Haftung und Gewährleistung
Sollte der Lizenzgeber auf Grund von Leistungen, die vom Lizenznehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.

Im Übrigen verpflichtet sich der Lizenznehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.

VI. Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck nicht verwertet, Dritten zugänglich gemacht oder sonst genutzt werden. Die Parteien tragen dafür Sorge, dass Dritte, derer sie sich als Erfüllungsgehilfen bedienen, ebenfalls die Geheimhaltungspflicht beachten.

Weitergehender Schadensersatz sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben vorbehalten.

VII. Vertragsdauer und Kündigung
Der Lizenznehmer nimmt die Tätigkeit sofort mit der Annahme des Antragsformulars durch Next Commerce auf.

Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist wie im Antragsformular benannt und Gerichtsstand ist Deutschland.

IX. Nebenabreden und salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

X. Vertragsaushändigung
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.