Rechtliches

Gebührenübersicht

Alle Entgelte, die Next Commerce für Dealer Checkout berechnet. Diese Übersicht ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 8). Stand: August 2026.

Verhältnis zu den AGB

Diese Gebührenübersicht konkretisiert § 8 (Preise und Zahlungsbedingungen) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Next Commerce GmbH und ist Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen dieser Übersicht und den AGB gehen die AGB vor.

1. Transaktionsgebühr

Für jede über Dealer Checkout vermittelte Bestellung berechnet Next Commerce dem Händler 2,0 % des Transaktionsbetrags zuzüglich 1,00 EUR.

Transaktionsbetrag ist der Gesamtbetrag, den der Endkunde zahlt: Ware, Versand, Verpackung und Umsatzsteuer. Bei einem Transaktionsbetrag von 127,33 EUR beträgt die Gebühr 3,55 EUR.

Die Gebühr ist ein Bruttobetrag. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und nicht zusätzlich berechnet.

Stripe behält die Gebühr bei der Zahlung des Endkunden ein. Der Händler erhält den verbleibenden Betrag. Eine gesonderte Zahlung ist nicht zu leisten.

2. Rückbelastungen (Chargebacks): 49,00 EUR

Widerspricht ein Endkunde einer Zahlung bei seiner Bank oder seinem Kartenherausgeber, berechnet Next Commerce dem Händler 49,00 EUR je Rückbelastung, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Pauschale deckt Prüfung, Nachweisführung und Abstimmung ab. Dem Händler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Stripe berechnet daneben eine eigene Gebühr für Rückbelastungen und zieht sie direkt vom Konto des Händlers ein. Diese Gebühr erhält Next Commerce nicht.

3. Papierrechnung: 10,00 EUR

Rechnungen stehen elektronisch im Händlerkonto bereit. Das ist der Regelfall und kostenfrei. Auf Wunsch versendet Next Commerce eine Rechnung zusätzlich per Post und berechnet dafür 10,00 EUR je Rechnung. Dem Händler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

4. Zahlungsabwicklung durch Stripe

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Endkunden und dem Händler zustande, und die Zahlung läuft über das Stripe-Konto des Händlers. Stripe berechnet seine Zahlungsgebühren daher direkt gegenüber dem Händler, nach dem Vertrag zwischen dem Händler und Stripe. Diese Gebühren sind keine Entgelte von Next Commerce, und Next Commerce erhält daraus keinen Anteil.

Standardauszahlungen von Stripe auf das Bankkonto des Händlers berechnet Next Commerce nicht.

5. Währungsumrechnung

Verkauft ein Händler in einer anderen Währung als seiner eigenen, kann er entweder eigene Umrechnungskurse hinterlegen oder die automatische Umrechnung über die Currency Conversion API von Stripe nutzen. Bei der automatischen Umrechnung ist der Umrechnungsaufschlag von Stripe im Kurs enthalten, je nach Währungspaar in der Regel rund 2 %. Next Commerce berechnet für die Umrechnung kein eigenes Entgelt.

6. Erstattungen an Endkunden

Erstattungen berechnet Next Commerce nicht. Die Transaktionsgebühr nach Ziffer 1 wird bei einer Erstattung nicht zurückerstattet, da die vermittelte Leistung bereits erbracht ist. Stripe erstattet seine eigene Zahlungsgebühr in der Regel ebenfalls nicht.

7. Umsatzsteuer auf die Entgelte

Wie die Entgelte dieser Übersicht umsatzsteuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Sitz des Händlers:

Sitz des Händlers Behandlung Ausweis in der Rechnung
DeutschlandSteuerpflichtige Leistung im Inland19 % USt, im Entgelt enthalten
Übrige EU, mit USt-IdNr.Reverse Charge (Art. 196 MwStSystRL)0 %, beide USt-IdNr. und Hinweis
Übrige EU, ohne USt-IdNr.Abrechnung nicht möglichDer Händler wird um seine USt-IdNr. gebeten
Außerhalb der EUNicht steuerbar in Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG)0 %, ohne Reverse-Charge-Hinweis

8. Abrechnung

Next Commerce stellt dem Händler monatlich eine Sammelrechnung im Sinne des § 14 UStG im Händlerkonto bereit, die die Einzeltransaktionen des Abrechnungszeitraums ausweist. Die Transaktionsgebühr ist zu diesem Zeitpunkt bereits einbehalten. Entgelte nach den Ziffern 2 und 3 werden mit der Rechnung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmen kann Next Commerce zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR verlangen.

9. Was Next Commerce nicht berechnet

10. Änderungen dieser Übersicht

Änderungen kündigt Next Commerce mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Händler nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Entgelte als angenommen; auf diese Folge weist die Ankündigung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Entgelte für ListingShield, für kostenpflichtige Compliance-Module und für gesondert vereinbarte Tarife oder Projektleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung und sind nicht Gegenstand dieser Übersicht.

Stand: August 2026. Alle Beträge in Euro. Diese Übersicht ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Next Commerce GmbH. Fragen zur Abrechnung: Kontakt.